Aktueller Stand zu den Insolvenzanträgen

Veröffentlicht am
16.8.2026
Autor:in
Julia Rosen
Lesezeit
8 min
Kategorie
Insights

Julia Rosen

Corporate Communication

Aktueller Verfahrensstand

Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026

Mit Datum vom 21. Juli 2026 haben die 123 Invest Finanzgesellschaft mbH, die 123 Invest Finanzgesellschaft II mbH und die 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH Insolvenzanträge beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt.

Seitdem befinden wir uns in enger Abstimmung mit dem gerichtlich bestellten Gutachter. Dieser prüft derzeit die Voraussetzungen für die Eröffnung der Insolvenzverfahren und erstellt hierzu das vom Gericht beauftragte Gutachten.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob und wann die Insolvenzverfahren eröffnet werden. Anlegern und weiteren Beteiligten empfehlen wir, die amtlichen Veröffentlichungen regelmäßig über das bundesweite Portal Insolvenzbekanntmachungen einzusehen. Dort veröffentlichen die Insolvenzgerichte die amtlichen Bekanntmachungen zu den Verfahren, insbesondere gegebenenfalls Eröffnungsbeschlüsse und Termine.

Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaften dort derzeit noch nicht aufgeführt sein müssen. Eine Veröffentlichung erfolgt erst, wenn das Insolvenzgericht eine veröffentlichungspflichtige Entscheidung getroffen hat, insbesondere einen Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen oder gegebenenfalls die Abweisung eines Antrags. Über das Portal werden anschließend insbesondere Eröffnungsbeschlüsse, Fristen und Termine amtlich bekannt gemacht.

Hintergründe

Die Insolvenzanträge unserer Finanzierungsgesellschaften sind ein schwerer Einschnitt – für Anleger, Geschäftspartner, Mitarbeitende und uns als Unternehmensgruppe. Wir möchten die Hintergründe deshalb sachlich einordnen: unsere langjährige Entwicklung, die gewählte Finanzierungsstruktur, die Folgen der Berichterstattung im Jahr 2025 und die operative Perspektive.

Dabei ist uns ein Punkt besonders wichtig: Die Insolvenzanträge betreffen die jeweiligen Finanzierungsgesellschaften und deren Liquiditäts- sowie Kapitalstruktur. Die operative Tätigkeit der 123 Invest Gruppe wird fortgeführt. Die in den vergangenen Jahren entwickelte technische Infrastruktur, das Know-how und die operativen Anwendungen stehen weiterhin bereit und können im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit genutzt und weiterentwickelt werden. Diese Werte bilden eine wesentliche Grundlage für die Prüfung tragfähiger Fortführungs- und Restrukturierungsoptionen.

Eine lange Entwicklungsphase

Die Entwicklung von 123 Invest begann nicht mit einem kurzfristigen Produktansatz. Bereits zwischen 2011 und 2014 wurden Algorithmen und quantitative Handelsansätze untersucht. Ab 2015 investierten wir verstärkt in technische Infrastruktur, Analyse und Handel.

2016 startete die Zusammenarbeit mit einem externen Entwicklungspartner im Rahmen eines gemeinsamen Joint Ventures, also einer vertraglich geregelten Kooperation zweier rechtlich eigenständiger Unternehmen. Die Rollen waren klar verteilt: Der externe Entwicklungspartner brachte Handelsstrategie, Marktanwendung und operative Handelserfahrung ein. 123 Invest konzentrierte sich auf den Aufbau und die Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur – von Datenverarbeitung und Analyse über Backtesting und Optimierung bis hin zu Automatisierung, Reporting und Orderausführung.

Zeitraum Entwicklungsschritte

  • 2011–2014: Exploration von Algorithmen und quantitativen Handelsansätzen
  • 2015: Verstärkte Investitionen in Infrastruktur, Analyse und Handel
  • 2016: Joint Venture mit externem Entwicklungspartner; Fokus von 123 Invest auf Entwicklung und technische Infrastruktur
  • 2016–2019: Iterative Weiterentwicklung, Tests und Nutzung marktverfügbarer Standardlösungen
  • 2020: Aufbau einer eigenen Infrastruktur für komplexere Modelle, Tests und Ausführungsprozesse
  • 2023: Fortschritte bei Systemintegration, Robustheitsanalysen und technischer Validierung
  • 2023–2024: Paper-Trading, Tests unter marktnahen Bedingungen und weitere Qualitätssicherung bei unserem Entwicklungspartner
  • 2024: Live-Handel durch externen Entwicklungspartner
  • Heute: Weiterentwicklung, operative Nutzung und Vorbereitung der Skalierung

In den Jahren 2016 bis 2019 haben wir zunächst auch marktverfügbare Standardsoftware eingesetzt und die Lösungen darin implementiert. Das war sinnvoll, um Ideen zu prüfen und Anforderungen besser zu verstehen. Mit zunehmender Komplexität der Strategien wurde jedoch deutlich, dass externe Systeme bei Datenverarbeitung, modularer Modellierung, reproduzierbaren Backtests und der Verbindung zwischen Analyse und tatsächlicher Orderausführung an Grenzen stoßen können.

Ab 2020 fiel deshalb die Entscheidung, eine eigene Infrastruktur aufzubauen. Ziel war nicht nur, dass unsere Kunden Strategien analysieren können, sondern wir sie über ihren gesamten Lebenszyklus nachvollziehbar abbilden: von historischen Daten über Parameteroptimierung und Risikoanalyse bis zu Reporting und halb- oder vollautomatisierter Ausführung.

Warum diese Entwicklung Zeit brauchte

Quantitative Systeme entstehen nicht dadurch, dass eine einzelne Handelsidee programmiert wird. Damit unsere Kunden solche Ansätze verlässlich nutzen können, müssen Strategie, Datenbasis, Analyse, Backtesting, Optimierung, Risikosteuerung, Reporting und Orderausführung als zusammenhängende Infrastruktur entwickelt und betrieben werden. Diese Systeme müssen unter unterschiedlichen Marktbedingungen, Datenannahmen und Ausführungsszenarien belastbar bleiben.

Dafür waren mehrere Entwicklungsschritte erforderlich:

  • Aufbau, Bereinigung und technische Verarbeitung langfristiger Markt- und Tick-Daten.
  • Abbildung rollierender Future-Kontrakte, damit langfristige Analysen nicht durch Kontraktwechsel verzerrt werden.
  • Entwicklung modularer Bausteine für Signale, Entry, Positionsmanagement, Exit, Risikosteuerung und Orderausführung.
  • Aufbau reproduzierbarer Testverfahren, damit identische Daten, Modellversionen und Annahmen zu identischen Ergebnissen führen.
  • Prüfung gegen Überanpassung durch Walk-Forward-Analysen, Out-of-Sample-Tests, Monte-Carlo-Simulationen und Parameter-Sensitivitätsanalysen.
  • Weiterentwicklung der Parameteroptimierung – von breiten Brute-Force-Suchen hin zu Verfahren wie Differential Evolution, Particle Swarm, Bayesian Optimization und genetischer Programmierung.

Die Entwicklung umfasste zentrale Funktionen für Echtzeit- und historische Datenverarbeitung, hochperformantes Backtesting, modulare Strategien, Optimierung, Reporting, Broker-Schnittstellen sowie halb- und vollautomatisierten Handel – dies haben wir immer sehr transparent kommuniziert.

Die Software befindet sich seit Beginn des Live-Einsatzes im Jahr 2024 im produktiven Betrieb und wird zugleich fortlaufend qualitätsgesichert und validiert. Sie wird seit 2024 durch unseren Entwicklungspartner und ersten Lizenznehmer im Live-Betrieb eingesetzt. Die ausgewiesenen historischen Ergebnisse dokumentieren aus unserer Sicht den erfolgreichen operativen Einsatz. Die Insolvenzanträge betreffen ausschließlich die Finanzierungsgesellschaften. Unsere operativen Gesellschaften sind davon nicht betroffen und führen ihre Geschäftstätigkeit fort.

Warum wir Finanzierungsgesellschaften nutzen

Die Entwicklung einer spezialisierten Infrastruktur erforderte über mehrere Jahre erhebliche Vorleistungen. Kosten entstanden nicht allein durch Programmierung, sondern ebenso durch Daten, Rechen- und Speicherressourcen, Testumgebungen, Schnittstellen, Qualitätssicherung, Dokumentation, Reporting und technische Weiterentwicklung.

Für die Entwicklungsphase wurden Finanzierungsgesellschaften genutzt, um langfristige Investitionen in Infrastruktur, Forschung, Entwicklung und operative Umsetzung strukturiert zu bündeln. Die Finanzierung über eigenständige Emittentinnen war aus damaliger Sicht regulatorisch und administrativ einfacher umsetzbar sowie wirtschaftlich effizienter, als sämtliche Finanzierungsmaßnahmen unmittelbar über die Konzernmutter abzuwickeln.

Zu Beginn war nicht sicher, ob sich die Infrastruktur nur für unseren Entwicklungspartner oder später auch für mehrere Kunden und Anwendungsfälle eignen würde. Ebenso konnte nicht vorab feststehen, wie belastbar die von unserem externen Entwicklungspartner entwickelten Strategien unter realen Marktbedingungen sein würden. Deshalb war die Finanzierung mit Entwicklungs-, Umsetzungs- und Marktrisiken verbunden. Diese Risiken sollten und mussten transparent bewertet werden.

Die operative Ertragsbasis konnte naturgemäß erst dann wachsen, nachdem die Systeme entwickelt, getestet und unter realen Bedingungen eingesetzt worden waren. Genau diese zeitliche Differenz zwischen langfristigen Entwicklungsinvestitionen und späteren operativen Erträgen machte die Finanzierungssituation anspruchsvoll.

Mit dem Beginn des Live-Einsatzes im Jahr 2024 wurde dieser Übergang erreicht. Rund zweieinhalb Jahre später zeigen die bisherigen operativen Ergebnisse aus unserer Sicht, dass sich die langjährige Entwicklungsarbeit und die damit verbundenen Vorleistungen gelohnt haben.

Berichterstattung und Folgen

Am 18. Juni 2025 veröffentlichte Stiftung Warentest unter der Überschrift „Dubiose Anleihen: Vorsicht vor den Versprechen der 123‑Gruppe“ einen Beitrag über Gesellschaften der 123 Invest‑Gruppe. Der Beitrag und seine Ankündigung verwendeten unter anderem Begriffe wie „dubiose Anleihen“, „fragwürdiges Geschäftsmodell“ und „Anleihe-Karussell“; die Gesellschaften wurden zudem im Zusammenhang mit der Warnliste Geldanlage behandelt.

Nach unserer Auffassung erzeugte die Berichterstattung den Eindruck, die 123 Invest‑Gruppe betreibe ein „dubioses“ Geschäftsmodell und biete „dubiose“ Anleihen an. Sie vermittelte zudem den Eindruck eines wirtschaftlich nicht tragfähigen, fortlaufend über neue Anleihen refinanzierten Geschäftsmodells ohne hinreichende operative Substanz oder Erträge.

Zugleich entstand aus unserer Sicht der Eindruck, die zentrale Trading-Software sei trotz langjähriger Entwicklung nicht einmal teilweise fertiggestellt, wirtschaftlich nicht belastbar nachgewiesen und ihre Substanz sowie ihr Entwicklungs- und wirtschaftlicher Erfolg seien „unklar oder unbewiesen“.

Die Berichterstattung erweckte nach unserer Auffassung außerdem den Eindruck, Anlegergelder flössen in ein im Wesentlichen unerprobtes Softwareprojekt, fällige Verpflichtungen würden über neue Anleihen oder Umtauschangebote fortgeschrieben und Verantwortliche oder nahestehende Personen könnten auf Kosten der Anleger profitieren. Der Beitrag stellte die Gruppe darüber hinaus in einen Zusammenhang mit mangelnder Transparenz und der Warnliste Geldanlage.

Gegen Darstellungen, die wir für unzutreffend, verkürzt oder in ihrer Gesamtschau irreführend halten, haben wir rechtliche Schritte eingeleitet. Die damit verbundenen Vorwürfe sind Gegenstand laufender Verfahren. Wir machen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Richtigstellung, Widerruf und Schadensersatz geltend.

Einstweiliger Rechtsschutz

Die zunächst im einstweiligen Rechtsschutz verfolgten Anträge vor dem LG/OLG Hamburg waren nicht erfolgreich. Eine solche Entscheidung stellt keine abschließende Klärung der streitigen Tatsachen und Rechtsfragen in der Hauptsache dar. Wir bereiten daher aktuell die Hauptsacheverfahren vor.

Wir haben der Stiftung Warentest nochmals die Gelegenheit gegeben, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären und ihre Berichterstattung zu überprüfen. Eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande.

Wir bestreiten nicht, dass die Entwicklungsphase Kapital erforderte, die Finanzierung Risiken aufwies und die Software weiterentwickelt sowie validiert wurde. Dies wurde in den jeweiligen Unterlagen als Risiko eingeordnet. Ebenso trifft zu, dass 123 Invest zur Diversifikation und breiteren Kapitalallokation in weitere technologieorientierte Geschäftsmodelle investiert hat.

Eine fortlaufende Qualitätssicherung bedeutet aus unserer Sicht jedoch nicht, dass die Software nicht einsatzfähig war, keine operative Substanz bestand oder Verantwortliche auf Kosten der Anleger profitierten. Im Gegenteil: Die Unternehmensgruppe hat vertragliche und organisatorische Schutzmechanismen etabliert, um Leistungen, Rechte, Zahlungsströme und Anlegerinteressen klar abzusichern.

Nach unserem damaligen Vortrag war die Software bereits teilweise marktreif, umfasste zentrale Funktionen für Backtesting, Analyse, Optimierung und halb- beziehungsweise vollautomatisierten Handel und wurde seit 2024 in begrenztem Umfang unter realen Bedingungen genutzt. Den tatsächlichen Einsatz belegten wir durch konkrete Live-Performancezahlen; für die Strategie wurde mit Stand Mai 2025 eine realisierte Rendite von rund 17,4% p. a. mitgeteilt. Zudem wurde der Redaktion mitgeteilt, dass bereits erste Lizenzerträge erzielt worden sind, auch wenn diese noch nicht regelmäßig oder wesentlich im Verhältnis zur geplanten Skalierung waren. Ergänzend hatten wir eine Scientific Opinion der Heriot-Watt University in Edinburgh vorgelegt. Diese befasste sich mit den technischen Funktionen, Backtesting, Optimierung, Live-Trading sowie Leistungs- und Skalierungsmerkmalen der Infrastruktur und dokumentierte damit zusätzliche technische sowie inhaltliche Nachweise zum Entwicklungsstand.

All diese Aspekte wurden aus unserer Sicht nicht sachgerecht in die Berichterstattung einbezogen. Gerade bei einer unter dem besonderen Vertrauensvorschuss der Stiftung Warentest veröffentlichten Warnung gelten hohe Anforderungen an eine neutrale, sachkundige und auf objektive Richtigkeit ausgerichtete Untersuchung. Auch die Darstellung der Ergebnisse muss diese Maßstäbe wahren; verkürzte Wiedergaben dürfen nicht zu Missverständnissen beim interessierten Verbraucher führen.

Aus unserer Sicht wurden bekannte, für die Gesamtwürdigung wesentliche Tatsachen zum Entwicklungsstand, zum tatsächlichen Live-Einsatz, zu Leistungsdaten, ersten Lizenzerträgen, der wissenschaftlichen Stellungnahme sowie zu den vorhandenen vertraglichen Schutzmechanismen nicht angemessen berücksichtigt. Dadurch entstand ein Gesamtbild, das die operative Substanz, die Entwicklungserfolge und die wirtschaftliche Einordnung der Unternehmensgruppe erheblich verzerrte.

Insolvenzanträge der Finanzierungsgesellschaften

Die negative Berichterstattung führte aus unserer Sicht zu erheblicher Verunsicherung bei Anlegern, potenziellen Kapitalgebern, Vertriebspartnern und weiteren Geschäftspartnern. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen können Vertrauensverluste besonders gravierend sein, weil ihre Liquiditätsplanung auf planbaren Zeichnungen, Refinanzierungen und der fristgerechten Bedienung fälliger Verpflichtungen basiert.

Die 123 Invest Finanzgesellschaft mbH, die 123 Invest Finanzgesellschaft II mbH und die 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH stellten am 21. Juli 2026 Insolvenzanträge. Nach unserer Auffassung war die Veröffentlichung jedenfalls ein wesentlicher mitursächlicher Faktor für diese Entwicklung. Die genaue wirtschaftliche und rechtliche Kausalität – einschließlich der Auswirkungen auf Nachfrage, Finanzierung, Liquidität und Fälligkeiten – ist in den jeweiligen Verfahren zu prüfen.

Die Stellung der Insolvenzanträge ist für alle Beteiligten ein sehr bedauerlicher und einschneidender Schritt. Zugleich schaffen die Verfahren einen geordneten Rahmen, um Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Handlungsoptionen transparent zu strukturieren. Sie nehmen kurzfristigen Liquiditäts- und Vollstreckungsdruck aus den betroffenen Finanzierungsgesellschaften und eröffnen damit die Möglichkeit, eine tragfähige Restrukturierung sowie die geordnete Sicherung operativer Werte vorzubereiten.

Gleichzeitig muss zwischen den Finanzierungsgesellschaften und der operativen Substanz unterschieden werden. Die Insolvenzanträge der Finanzierungsgesellschaften betreffen derzeit nicht die entwickelte Software, technisches Know-how, Nutzungsrechte, operative Kundenbeziehungen oder produktiv eingesetzte Systeme. Diese Werte und Anwendungen können wirtschaftlich weiter genutzt werden.

Zugleich ist vorgesehen, operative Erträge sowie freie Mittel im rechtlich zulässigen und mit den zuständigen Verfahrensbeteiligten abgestimmten Rahmen den Finanzierungsgesellschaften zur Verfügung zu stellen, um deren Restrukturierung zu unterstützen. Die fortgeführte operative Tätigkeit, die Software und die bestehenden Lizenzierungs- und Nutzungsmöglichkeiten bilden aus unserer Sicht eine wesentliche Grundlage für den Restrukturierungsvorschlag.

Operative Grundlage und Ausblick

Die technische Infrastruktur und die gemeinsame Entwicklungsarbeit mit unserem externen Entwicklungspartner bilden aus unserer Sicht eine reale Grundlage für die Zukunft. Sie umfassen Datenverarbeitung, Analyse, Backtesting, Optimierung, Risikosteuerung, Reporting und automatisierte Ausführung.

Die bisherigen Ergebnisse unseres ersten Live-Kunden dokumentieren, dass die gemeinsame Infrastruktur und Handelslogik nicht nur in theoretischen Backtests, sondern auch unter realen Marktbedingungen eingesetzt werden konnten. Für den Zeitraum von Mai bis Dezember 2024 wurde eine zeitgewichtete Rendite von 12,09% ausgewiesen. Da der Live-Handel erst im Mai begann, entspricht dies annualisiert rund 18,14%. Für das vollständige Jahr 2025 wurde eine zeitgewichtete Rendite von 20,48% ausgewiesen. Und auch 2026 sieht sehr zuversichtlich aus. Diese historischen Ergebnisse sind keine Prognose oder Zusage für die Zukunft. Sie bilden aus unserer Sicht jedoch eine starke operative Grundlage: Die Systeme sind entwickelt, im Einsatz und haben ihre Leistungsfähigkeit im Live-Betrieb gezeigt.

Unser Fokus liegt auf der kontrollierten Fortführung bestehender Anwendungen und einer Restrukturierung über nachvollziehbare operative Leistungen. Dazu gehören insbesondere Lizenzierung, Systembetrieb, technische Dienstleistungen und Kooperationen mit geeigneten Kunden und Partnern.

Auf dieser Grundlage sollen weitere operative Erlösquellen erschlossen und die Systeme wirtschaftlich tragfähig weiterentwickelt sowie kontrolliert skaliert werden.

Hinweis: Über die Eröffnung der beantragten Insolvenzverfahren ist noch nicht entschieden. Zum weiteren Verlauf und möglichen Ausgang können wir derzeit keine verlässliche Aussage treffen.

Hinweise für Anleger und Gläubiger

Im Zusammenhang mit Insolvenzanträgen veröffentlichen verschiedene Dritte Informationen und Angebote zur rechtlichen Beratung oder zur Anmeldung von Forderungen. Anleger und sonstige Gläubiger können selbstverständlich eigenständig prüfen, ob sie rechtlichen Rat in Anspruch nehmen möchten. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren grundsätzlich jedoch nicht zwingend erforderlich.

Bitte prüfen Sie externe Angebote und Darstellungen sorgfältig. Maßgeblich für den jeweiligen Verfahrensstand und die möglichen nächsten Schritte sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts.

Eine Anmeldung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle ist grundsätzlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Der Eröffnungsbeschluss enthält regelmäßig die Kontaktdaten der bestellten Insolvenzverwaltung sowie die vom Gericht bestimmte Frist für die Forderungsanmeldung. Forderungen sind bei der Insolvenzverwalterin oder dem Insolvenzverwalter anzumelden, nicht beim Insolvenzgericht.

Bis zu einer möglichen Verfahrenseröffnung besteht daher regelmäßig kein Anlass, vorsorglich eine Forderungsanmeldung vorzunehmen oder allein aufgrund von Drittangeboten kostenpflichtige Schritte einzuleiten. Informationen zum Ablauf einer Forderungsanmeldung stellt die Justiz NRW in ihrem Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zur Verfügung.

Bitte verfolgen Sie den weiteren Verfahrensstand über das bundesweite Portal Insolvenzbekanntmachungen. Dort veröffentlicht das Insolvenzgericht insbesondere einen möglichen Eröffnungsbeschluss, Angaben zur Insolvenzverwaltung, die Anmeldefrist sowie weitere Termine.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen ausschließlich der allgemeinen Orientierung dienen und keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen können. Ob und welche Schritte im Einzelfall sinnvoll oder erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Lassen Sie sich hierzu im Zweifel rechtlich beraten.

Titelbild: Screenshot der Warnliste Geldanlage, test.de

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